MüKo-ZPO, § 253 ZPO Rdnr. 31

2 Entscheidungen

1. Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf außergerichtliche Mahnschreiben u.ä. zu verweisen. Dazu gehören auch Aufstellungen über Bruttolohnsummen. 2. Nach W ...