Musielak/Voit, § 253 ZPO Rdnr. 26

2 Entscheidungen

Zu den Anforderungen an die Individualisierung von Gegenstand und Grund des Anspruchs in der Anmeldung zum Klageregister einer Musterfeststellungsklage.


Genügt es für die zur Zulässigkeit der Klage und der materiellen Rechtskraft eines Urteils erforderliche Individualisierbarkeit einer Kaufpreisforderung, wenn der Kläger (Verkäufer) weder in der Klageschrift noch auf Hinweis des Gerichts mitteilt, welcher Gegenstand verkauft wurde, sondern sich