MüKo-ZPO, § 253 ZPO Rdnr. 57

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Zu den Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift (hier: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts).


Erklärung der Ungültigkeit einer Personalratswahl