Zöller, § 253 ZPO Rdnr. 12b

2 Entscheidungen

Schlüssigkeit der Klage - Darlegungslast - Überstundenvergütung


a) Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG wird nur durch eine den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift gewahrt. b) Durch eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke oder sons ...


Zivilrecht
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG