Zöller, § 253 ZPO Rdnr. 20

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1. Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 ZPO ist der Beklagte. Ihm obliegt es, Tatsachen vorzutragen, an Hand derer sich die genannte negative Feststell ...