§ 237 ZPO

Zur Frage der Zuständigkeit des Berufungsgerichts zur Entscheidung über einen in der ersten Instanz gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 237 ZPO

?ber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hat grundsätzlich das Berufungsgericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Berufun ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 237 ZPO