Zöller, § 236 ZPO Rdnr. 5

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Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax; Wiedereinsetzung; Zuständigkeit


1. Wird nach Aufhebung der Verfahrenskostenstundung die Beschwerdefrist durch eine öffentliche Bekanntmachung nach § 9 Abs. 3 InsO in Gang gesetzt, kommt eine Wiedereinsetzung des Insolvenzschuldners ...


Zur Erkennbarkeit des Willens des Berufungsklägers zur Fortsetzung des Verfahrens als Voraussetzung für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegrün ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO