§ 183 ZPO

Die Zustellung einer Klageschrift im Ausland kann nach § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde mit der Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO, die auch der entsprechende ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 183 Abs. 2 Satz 2, 418 Abs. 1 ZPO; Art. 6 HaagZustÜbk