Zöller, § 182 ZPO Rdnr. 14

18 Entscheidungen
AGH des Landes Nordrhein-Westfalen

Berufung gegen 2. Versäumnisurteil; schuldhafte Versäumung des Termins


Wiedereinsetzungsantrag sowie Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen eine verwerfende Beschwerdeentscheidung


Unter der vom Bundesamt verwendeten Zustellanschrift gewohnt zu haben, begründet nicht die Annahme, dass ein Kläger für den Postbediensteten unter dieser Anschrift ermittelbar gewesen sein musste (hie ...