Zöller, § 182 ZPO Rdnr. 15

8 Entscheidungen

Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der Sprache des Asylsuchenden; Zustellungmangel


AGH des Landes Nordrhein-Westfalen

Beweiskraft der Zustellungsurkunde bei Abwesenheit des Adressaten


Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden - abgeschalteter Telefonanschluss


1. Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach den §§ 415, 418 Abs. 1 ZPO erstreckt sich bei einer Ersatzzustellung des Bußgeldbescheids durch Einlegung nach § 182 Abs. 2 Nr. 4 ZPO auch und gerade darauf, dass die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ZPO nicht ausführbar gewesen ist.


Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Prüfungsumfang des Tatgerichts bei ordnungsbehördlichem Führerscheinentzug