Musielak/Voit, § 160 ZPO Rdnr. 8

Eine Entscheidung

Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigere ...


Zivilrecht Verkehrsrecht
§§ 249, 254 BGB