Zöller, § 145 ZPO Rdnr. 18

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1. § 767 Abs. 2 ZPO gilt nicht für die verlängerte Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, da im Kostenfestsetzungsverfahren keine Gelegenheit für materielle Einwendungen bes ...


Brandenburgisches OLG