§ 144 ZPO

a) Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden. b) Zur Wohnung i ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 144 Abs. 1 Satz 3, 492 Abs. 1 ZPO; Art. 13 GG

1. Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht die Pflicht des Gerichts herleiten, gemäß §§ 142 ff. ZPO die Begutachtung eines Gegenstandes anzuordnen, der sich in der Verfügung ...


Patent- und Gebrauchsmusterrecht Gewerblicher Rechtschutz Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 142, 144, 286 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 140c PatG