§ 139 ZPO

Ein richterlicher Hinweis darauf, dass das Gericht an einer entscheidungserheblichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten will, kann auch dann geboten sein, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung i ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 139 Abs. 2 ZPO

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werde ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 139, 233, 236 Abs. 2 ZPO

a) Zwar kann sich daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben. Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkei ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§ 249 BGB; §§ 139, 308 ZPO

Der Umstand, dass ein Richter in einem Telefongespräch einen rechtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt und diesen mit einem Vergleichsvortrag verbindet, rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangen ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 42 Abs. 2, 139 Abs. 4, 278 Abs. 1 ZPO

a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht
§ 139 ZPO; §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG

a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen ...


Gewerblicher Rechtschutz Zivilrecht Kennzeichenrecht IT- und Medienrecht Internetrecht
§§ 12, 670, 677, 683 Satz 1 BGB; §§ 139 Abs. 4, 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO; § 15 Abs. 5 MarkenG

a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen ...


Gewerblicher Rechtschutz Zivilrecht Kennzeichenrecht IT- und Medienrecht Internetrecht
§§ 12, 670, 677, 683 Satz 1 BGB; §§ 139 Abs. 4, 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO; § 15 Abs. 5 MarkenG

a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§§ 91a, 139 Abs. 1 Satz 2, 156 Abs. 4, 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

zur Haftbarkeit des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung


Strafrecht Zivilrecht
§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 266a StGB; § 139 ZPO
Verweise

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