§ 130 ZPO

Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächt ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 130 Nr. 6, 233, 519 Abs. 4, 520 Abs. 5 ZPO

a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Nam ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 130 Abs. 6, 130a, 236 Abs. 2 Satz 2, 569 Abs. 2 Satz 1, 802c, 882d, 882c ZPO; § 10 RBStV; §§ 15a Abs. 4, 15a Abs. 3 LVwVGBW

a) Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 130 Nr. 6, 233, 519 Abs. 4 ZPO

Ein Rechtsanwalt, der unter Angabe seiner Berufsbezeichnung einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung f ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 ZPO

zur Formwirksamkeit der elektronischen Übertragung von Schriftsätzen mit eingescannter Unterschrift in einem Prozess mit Vertretungszwang


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 130, 519 ZPO