Zöller, § 120 ZPO Rdnr. 19a

4 Entscheidungen

Bei der Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt eine Änderung der Ratenzahlung nur dann in Betracht, wenn sich die Verhältnisse seit der Ursprungsentscheidung geändert haben. Die fehlerhafte Festsetzu ...


Abfindungsregelung im Vergleich - Berücksichtigung bei wirtschaftlichen Verhältnissen - keine Abänderung des PKH-Beschlusses


Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Bindung an Anerkennung bestimmter Kosten im Bewilligungsverfahren