Bei der Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt eine Änderung der Ratenzahlung nur dann in Betracht, wenn sich die Verhältnisse seit der Ursprungsentscheidung geändert haben. Die fehlerhafte Festsetzu ...
Abfindungsregelung im Vergleich - Berücksichtigung bei wirtschaftlichen Verhältnissen - keine Abänderung des PKH-Beschlusses
Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Bindung an Anerkennung bestimmter Kosten im Bewilligungsverfahren