Zöller, § 120a ZPO Rdnr. 17

2 Entscheidungen

Prozesskostenhilfe, Abfindung, Schonvermögen


Prozesskostenhilfeverfahren: Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen wegen nachträglichen Erwerbs von Vermögen durch das im Prozess Erlangte