Prozesskostenhilfe, Nachträgliche Anordnung von Raten, Nachprüfungszeitraum
1. Die Sperrfrist des § 120 Abs. 4 ZPO beginnt bei einem nach altem Recht eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren erst mit Beendigung des gesamten Verbundverfahrens, d.h. bei einer abgetrennten Folge ...
- Begriff der wesentlichen Veränderung der Verhältnisse - Fehlerhafte Ausgangsentscheidung