Aufhebung der Prozesskostenhilfe: Neues Vorbringen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Beschwerdeverfahren
Prozesskostenhilfe: Nachreichung der Erklärung über eine Änderung der Verhältnisse im Beschwerdeverfahren
Prozesskostenhilfe: Vorlage der Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren
Eine nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist zur Abgabe der Erklärung über Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist keine Ausschlussfrist.
Abänderungsverfahren nach Prozesskostenhilfebewilligung: Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an die Partei statt an den erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten