Zöller, § 120a ZPO Rdnr. 6

4 Entscheidungen

Prozesskostenhilfe, Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu erwartender tatsächlicher Tilgung zum Entscheidungszeitpunkt


Prozesskostenhilfeverfahren: Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen wegen nachträglichen Erwerbs von Vermögen durch das im Prozess Erlangte


Prozesskostenhilfe: Abänderung des Bewilligungbeschlusses wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse