Prozesskostenhilfe: Abänderung des Bewilligungbeschlusses wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Prozesskostenhilfeverfahren: Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen wegen nachträglichen Erwerbs von Vermögen durch das im Prozess Erlangte
Prozesskostenhilfe, Berücksichtigung zukünftig bestehender Belastungen bei zu erwartender tatsächlicher Tilgung zum Entscheidungszeitpunkt