§ 23 WEG

Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkei ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 4 WEG

a) Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen. b) Dagegen fehlt es jedenfalls seit ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§ 242 BGB; §§ 21 Abs. 3, 21 Abs. 4, 23 Abs. 4 Satz 1 WEG
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