Stelkens/Bonk/Sachs, § 48 VwVfG Rdnr. 17

Eine Entscheidung

Die Rücknahme einer Einbürgerung ist nur zulässig in den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG, das heißt wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder vergleichbar vorwerfbares Verhalten ...