Stelkens/Bonk/Sachs, § 45 VwVfG Rdnr. 92

Eine Entscheidung

1. Die Lehrerkonferenz muss nach § 53 Abs. 7 Satz 2 SchulG NRW exakt drei Lehrer oder Mitarbeiter nach § 58 SchulG NRW in die Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen wählen; sie darf diese gesetzliche Mit ...