Stelkens/Bonk/Sachs, § 43 VwVfG Rdnr. 210

6 Entscheidungen
OVG Nordrhein-Westfalen
OVG Mecklenburg-Vorpommern
OVG Nordrhein-Westfalen

Das telekommunikationsrechtliche Wegerecht ist höchstpersönlicher Natur und nach dem Telekommunikationsgesetz 2004 nicht auf einen Dritten übertragbar. Mit der Übergangsregelung des § 150 Abs. 3 Satz ...


Abrundung eines Eigenjagdbezirks