Kopp/Ramsauer, § 37 VwVfG Rdnr. 5

260 Entscheidungen

Fortsetzungsfeststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsinteresse Versammlung Auflage Untersagung Parole Umgehungsformulierungen Bestimmtheit Bestimmtheitsgrundsatz


Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und Produktausgänge aus der Bauschuttaufbereitungsanlage am Betriebsstandort


Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannte Namen von Abfallanlieferern der Bauschuttaufbereitungsanlage am Betriebsstandort


Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und Produktausgänge aus der Bauschuttaufbereitungsanlage am Betriebsstandort


Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannten Namen von Abfallanlieferern der Bauschuttaufbereitungsanlage am Betriebsstandort


Auflage, Kamera, Kamerabeobachtung, Parole, Versammlung, Videobeobachtung, öffentliche Ordnung, Bestimmtheit, Auflage, Hinweis, öffentliche Sicherheit, Schutzgut, Sperrerklärung, Aktenvorlage, Weigerung, Beweiswürdigung, Darlegungslast


Zur Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung


Verbot der Lagerung tierischer Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung