§ 31 VwVfG

1. Die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung bedarf ihrerseits der Anzeige gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV, wenn sie wesentliche Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Rechtsfolgen v ...


Energierecht
§§ 31 Abs. 7, 32 VwVfG; § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV