Knack/Henneke, § 20 VwVfG Rdnr. 4

Eine Entscheidung

1. Verpflichtet ein Gericht einen Träger öffentlicher Gewalt unanfechtbar, über das Begehren des Rechtsschutzsuchenden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, so erstreck ...