Schoch/Schneider/Bier, § 98 VwGO Rdnr. 139

Eine Entscheidung

Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - keine Verpflichtung zur Vorlage der Mitschrift über den Inhalt eines mit einem untersuchten Beamten geführten Explorationsgesprächs