Entziehung der FahrerlaubnisBestandskraft des Entziehungsbescheids wegen verspäteter Einlegung des Widerspruchs
Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer Ausweisung ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn der Betroffene inzwischen ausgereist ist.