Schoch/Schneider/Bier, § 80 VwGO Rdnr. 311

2 Entscheidungen

Entziehung der FahrerlaubnisBestandskraft des Entziehungsbescheids wegen verspäteter Einlegung des Widerspruchs


Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer Ausweisung ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn der Betroffene inzwischen ausgereist ist.