1. Die Entscheidungsfrist des § 22 Abs. 5 Satz 2 BauGB beginnt mit der Bescheidungsfähigkeit des Antrags. 2. Bescheidungsfähigkeit (oder "materielle Vollständigkeit") ist gegeben, sobald die Behörde ...
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
Zuweisung einer Dienstwohnung; Abgrenzung zum privatrechtlichen Werkdienstwohnungsverhältnis