Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil
Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil
(Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB 8 - Präjudizierung eines nachfolgenden Verfahrens durch streitgenössische Beiladung)