Sodan/Ziekow, § 121 VwGO Rdnr. 79

Eine Entscheidung

1. Für die Bejahung einer „voraussehbaren Besonderheit“ im Sinn der Nr. 7.2 Abs. 1 Satz 1 TA Lärm reicht jede dem Grunde nach prognostizierbare Abweichung von den ansonsten anzutreffenden Betriebsmoda ...