§ 81 VVG

a) Ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. ...


Zivilrecht
§ 307 BGB; § 81 Abs. 2 VVG

Leistungskürzung einer Versicherung bei der Nutzung von Sommerreifen während winterlichen Verhältnissen


Zivilrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht
§ 2 Abs. 3a StVO; § 81 Abs. 2 VVG
Verweise