a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich wegen eines in die Ursprungsentscheidung einbezogenen A ...
zur Beschränkung des Versorgungsausgleichs, wenn privater Rentenversicherungsvertrag in der Absicht gekündigt wurde, diese Vorsorge dem Versorgungsausgleich zu entziehen