§ 14 VersAusglG

Bei der externen Teilung fondsgebundener Anrechte besteht für eine offene Tenorierung, die die Beteiligten verpflichtet, Wertveränderungen bis zum Vollzug der externen Teilung zu berücksichtigen, kein ...


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 222 Abs. 3 FamFG; §§ 5 Abs. 2, 14 Abs. 1, 14 Abs. 4 VersAusglG

Bei der externen Teilung fondsgebundener Anrechte besteht für eine offene Tenorierung, die die Beteiligten verpflichtet, Wertveränderungen bis zum Vollzug der externen Teilung zu berücksichtigen, kein ...


Zivilrecht Prozess- und Verfahrensrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 222 Abs. 3 FamFG; §§ 5 Abs. 2, 14 Abs. 1, 14 Abs. 4 VersAusglG

a) Setzt sich eine betriebliche Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren zusammen (hier: Volkswagen AG), ist jeder Baustein im Versorgungsausgleich wi ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, 17, 18 Abs. 3, 18 Abs. 2 VersAusglG
Verweise