Zweitmarkt für Lebensversicherungen II
Marktverhaltensregel, DIN EN 50419, Spürbarkeit, Bestimmtheit des Klageantrags, Klagebefugnis, Rechtsmissbrauch, forum shopping, Verjährung, Beendigung der Hemmung, Aufhebung, Kennzeichnung von Leuchten, Mülltonnensymbol, Abmahnkosten, Zinsen, Zurückbehaltungsrecht, Verzug, Entgeltforderung
a) Das in § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG geregelte Verbot des Vertriebs von Batterien ohne vorangegangene Anzeige gegenüber dem Umweltbundesamt stellt eine dem Schutz der Mitbewerber dienende Marktverhalten ...