Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Abwerbung von Kunden eines Telefondienstleisters
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens ...