Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 8 UWG Rdnr. 1.26

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Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Abwerbung von Kunden eines Telefondienstleisters


a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens ...


Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§ 1 UKlaG