Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 8 UWG Rdnr. 4.17

Eine Entscheidung

1. Die Abmahnung eines Dritten ist nicht allein schon wegen ihres Charakters als Gegenangriff auf eine vorangegangene Abmahnung des Dritten missbräuchlich. Nichts desto trotz ist schon die Ausgangssit ...