Die Abwicklung von Haftpflicht- und Kaskoschäden gehört auch nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines Autohauses, so dass keine erlaubte Tätigkeit § 5 Abs. 1 RDG vorliegt. Dabei ...
Führung eines ausländischen Doktorgrades (hier: slowak. "doktor filozofie" bzw. "PhDr.") als "Dr."; Wettbewerbsverstoß