1. Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung ausgeschiedener Mitarbeiter und ihres neuen Unternehmens für die Mitnahme geheimer Daten. 2. Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung der Mehrheitsgesellschafterin für ...
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens ...