Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG gilt auch für Angebote im Internet.
Vorenthalten wesentlicher Informationen; Aufforderung zum Kauf
Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in der Zeitungswerbung eines Kraftfahrzeughändlers für ein Neufahrzeug mit einem "ab-"Preis