1. Das Verbot von Werbung mit qualitativen Zielen nach § 21 TabakerzG ist nur auf Tabakerzeugnisse und somit insbesondere nicht – auch nicht analog – auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ...
Befindet sich in einer Blickfangwerbung eine objektiv unzutreffende Werbeaussage, kann – wenn die Unrichtigkeit eindeutig sowie leicht zu vermeiden ist und dafür kein vernünftiger Anlass besteht – der ...