Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5 UWG Rdnr. 1.39

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Wiedereröffnung nach Totalumbau und Erweiterung", Möbelhaus, Neueröffnung, Wiedereröffnung, Erweiterungs- und Umbauarbeiten, Irreführung über den Anlass des Verkaufs, Relevanz der Irreführung, Anlockwirkung