Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5 UWG Rdnr. 5.16

Eine Entscheidung

1. Die 100 %ige Tochtergesellschaft einer Bank, die ihre anlageberatende Tätigkeit für Rechnung und unter der Haftung der Bank im aufsichtsrechtlichen Status des § 2 Abs. 10 KWG (sog. vertraglich gebundene Vermittlerin) ausübt, ist schon nach der gesetzlichen Definition keine freie Anlageberater