Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5 UWG Rdnr. 1.54

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a) Zur Täuschung geeignete Angaben im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG sind nicht nur Tatsachenbehauptungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Meinungsäußerungen. b) Für die Fr ...


Zivilrecht Wettbewerbsrecht
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG