Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5a UWG Rdnr. 10

5 Entscheidungen

Wettbewerbsverstoß: Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenverkauf als wesentliche Information für den Verbraucher


a) Das Merkmal des „objektiven Zusammenhangs“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch B ...


Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 5a UWG

a) Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entschei ...


Berufsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§ 5a Abs. 2 UWG; § 10 Abs. 1 BORA