Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5 UWG Rdnr. 1.71

Eine Entscheidung

Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablau ...


Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§ 5 Abs. 1 Satz 2 UWG