Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 5a UWG Rdnr. 4.33

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Wettbewerbsrechtliches Vertragsstrafeversprechen: Abschluss eines Unterlassungsvertrags durch Unterzeichnung und Rücksendung einer vorformulierten „Unterlassungsverpflichtungserklärung“


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