Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 4 UWG Rdnr. 1.161

Eine Entscheidung

?1. Die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG steht der jeweiligen Gesellschaft, nicht aber ihrem Geschäftsführer persönlich zu. ?2. Das Aussprechen eines Hausverbots gegen eine Privatperson ist g ...